Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RON AG

1.    Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Warenbestellungen von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein und deren Mitarbeiter im Rahmen deren beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit (nachfolgend "Kunde") bei der RON AG, Lerchenbühl 3, CH-4624 Härkingen (nachfolgend "RON"). Das Angebot von RON richtet sich nicht an Konsumenten. Die AGB gelten für jede Bestellung in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite von RON aufgeschalteten Fassung und werden vom Kunden mit seiner Bestellungserklärung akzeptiert. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden keine Anwendung.

2.    Bestellung

Die Produkte von RON sind nur für Unternehmen und deren Mitarbeiter im Rahmen der Berufsausübung bestimmt. Das Angebot der RON richtet sich nicht an Konsumenten. Das Angebot von RON richtet sich zudem ausschliesslich an Kunden in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Bestellungen können per Brief, Fax, E-Mail oder Electronic Data Interchange (EDI) erfolgen. Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Kunden oder eines Dritten verursachten Schäden, übernimmt RON keine Haftung.

3.    Vertragsabschluss

Sämtliche Angaben zu Waren und Preisen auf der Website oder in Verkaufs- und Produktunterlagen von RON sind freibleibend und unverbindlich. RON ist berechtigt, jederzeit Waren zu aktualisieren, zu überarbeiten oder einzustellen sowie deren Preise abzuändern.

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, welches RON nach eigener Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware annehmen kann. Nach erfolgter Bestellung wird eine automatische Bestellbestätigung an den Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Dies stellt keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung bei RON. Erst mit der Zusendung der Auftragsbestätigung wird ein Vertrag geschlossen und erhält der Kunde Anspruch auf Lieferung der Ware. 

4.    Preise

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, sowie ab Werk. Verpackungskosten, die über handelsübliche Verpackungen hinausgehen, hat der Kunde zu tragen, ebenso Frachtkosten, öffentliche Abgaben, Zölle etc.
Erfolgt die Auslieferung der Ware nach vier Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung, behält sich RON das Recht vor, Preiserhöhungen als Folge gestiegener Material- und/oder Lohnkosten in Rechnung zu stellen.

5.    Lieferung

Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich genannt werden. Fristen beginnen am Folgetag der Auftragsbestätigung, sofern sämtliche Einzelheiten klar sind, und alle erforderlichen Bescheinigungen und Genehmigungen vorliegen. Sie gelten als eingehalten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Ware ohne Verschulden von RON nicht rechtzeitig versendet werden kann, ansonsten mit dem fristgerechten Versand. Bei nachträglichen Bestellungsänderungen beginnen die Fristen am Folgetag der Bestätigung der Bestellungsänderung. Bei Fristen und Terminen, die nicht als fest vereinbart sind, kann der Kunde vier Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist fällt RON in Verzug. Ein Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zur Annahme der Ware zu treffen. Die mangels solcher Vorkehrungen entstehenden Kosten trägt der Kunde.

Im Falle von Vorkommnissen, die ausserhalb des Willens oder des Einflussbereiches von RON liegen, wie Arbeitskampf, Streik, ausbleibende Lieferungen von Unterlieferanten etc., verlängern sich die Fristen und Termine um den Zeitraum, um den die Vorkommnisse andauern.

Wird die Lieferung infolge Vorkommnissen, die ausserhalb des Willens oder des Einflussbereiches von RON liegen, unmöglich, ist RON berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadenersatz wegen nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen. RON ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.

Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, ist RON berechtigt, für jeden Monat 1% des Rechnungsbetrags für die Kosten der Lagerhaltung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren kann RON nach Ablauf einer angemessen Frist über die Ware verfügen und dem Kunden den entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.

6.    Versand und Gefahrtragung

Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist, erfolgen Versand und Transport auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden abgeschlossen, der in diesem Fall auch die Kosten zu tragen hat.

Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. RON ist zudem berechtigt, Ersatz der aus einer Lieferverzögerung oder einem Annahmeverzug entstehenden Aufwendungen zu verlangen.

7.    Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von RON bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Der Kunde ermächtigt RON, die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) auf eigene Kosten vorzunehmen.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Waren durch den Kunden steht RON das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der gelieferten zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Werts der gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für RON. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig zu behandeln und sofern von RON ausdrücklich verlangt gegen alle üblichen Risiken wie Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern. Eine allfällige Versicherungsleistung für die gelieferte Ware im Schadenfall wird hiermit an RON abgetreten.

Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs und solange er nicht in Verzug ist berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräussern. Jede anderweitige Verfügung über die gelieferte Ware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die gelieferte Ware sind RON unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt an der Warenlieferung zu den gleichen Bedingungen einräumen zu lassen, unter denen sich RON das Eigentum bei Lieferung der Ware vorbehalten hat. Andernfalls ist der Kunde zur Weiterveräusserung nicht ermächtigt.

Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware werden bereits hiermit an RON abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die unter Eigentumsvorbehalt stehende Warenlieferung. Der Kunde ist zu einer Weiterveräusserung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen an RON übergehen.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von RON gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräussert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräusserung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräusserten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.

Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos, einschliesslich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent, an RON ab.

Der Kunde ist bis zum Widerruf durch RON zur Einziehung der an RON abgetretenen Forderungen ermächtigt. RON ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit RON nicht ordnungsgemäss nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufrechts vor, hat der Kunde auf Verlangen von RON hin unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. RON ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

Wenn RON den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn RON dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt.

8.    Zahlung

Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu erfolgen. Massgebend ist das Datum des Zahlungseingangs.

Bei Zahlungsverzug berechnet RON Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Verrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind unzulässig.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist RON berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innert zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.    Gewährleistung

RON gewährt dem Kunden eine Garantie für Herstellungs- und Materialfehler während 12 Monaten. Jede weitere Gewährleistung wird wegbedungen. Als Mangel gelten nur nachgewiesene Herstellungs- oder Materialfehler.

Alle Angaben über Waren, insbesondere die auf den Internetseiten von RON enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Mass- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie und stellen keine Zusicherungen dar, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.

Garantieleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Lagerung, Verwendung oder Verarbeitung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, übermässiger Beanspruchung wie bei Rennsporteinsätzen usw., natürlicher Korrosion und anderen Gründen, die von RON nicht zu vertreten sind. Die Garantiefrist erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder ein Dritter, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von RON Reparaturarbeiten an dem mangelhaften Produkt vornehmen. Bei Ware, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden ist, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.

Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind RON sofort, spätestens aber innert 10 Tagen nach Empfang der Ware (bzw. bei versteckten Mängeln seit Kenntnis des Mangels) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Mängelrüge gilt die Ware als abgenommen und es entfällt jede Gewährleistung.

Bei fristgemässer Mängelrüge ist die Ware in Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an RON zu retournieren. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge wird der Mangel nach Wahl von RON durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware behoben. Die dabei anfallenden Kosten, einschliesslich der Kosten der Rücksendung, werden von RON getragen.

Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Preises verlangen, jedoch nur wenn RON nach Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 20 Tagen nicht in der Lage ist, den gerügten Mangel zu beheben oder mangelfreie Ware zu liefern.

Für Schadenersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 10 hiernach

10.    Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen RON und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von RON, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet RON nicht für die Kosten infolge Aus- und Einbau der ersetzten bzw. zu ersetzenden Teile sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. RON übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der technischen Daten sowie die Tauglichkeit der Ware zu dem vom Kunden bzw. dessen Endkunden beabsichtigten Verwendungszwecks.

Der Kunde ist von RON darauf aufmerksam gemacht worden, dass durch die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges oder von anderen Geräten entfallen können. Bezüglich der Gewährleistung und Haftung wird auf die Garantiebestimmungen des entsprechenden Fahrzeugherstellers verwiesen. RON haftet nicht für den aus der Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen resultierenden direkten und indirekten Schaden.

Schadenersatzansprüche gegen RON verjähren innert einem Jahr nach Versand der Ware an den Kunden.

11.    Datensicherheit

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vertraulich behandelt. Zudem werden geeignete Sicherheitstechnologien eingesetzt, um die Kundendaten gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt. 

12.    Änderungen der Geschäftsbedingungen

RON ist berechtigt, diese AGB, einschliesslich die für die Zahlung und die Gewährleistung geltenden Bedingungen, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Mit der Vornahme der nächsten Bestellung werden die geänderten AGB vom Kunden akzeptiert.

13.    Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt.

Die den Kunden zustehenden Forderungen dürfen ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von RON weder abgetreten noch verpfändet werden.

14.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)).

Gerichtsstand ist Härkingen (Richteramt Thal-Gäu in Balsthal), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Stand der AGB: Juli 2014

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