Bei unseren AM Felgen werden in den Gutachten/Nachträgen die freigegebenen Felgen- und Reifengrössen erfasst. Eine Umrüstung der Felgen auf freigegebene und im Fahrzeugschein gelistete Dimensionen kann meist ohne weitere Prüfung durchgeführt werden, jedoch müssen die Auflagen in den Gutachten/Nachträgen beachtet werden.

Wir lassen daher beim TÜV Felgen-/Reifenkombinationen auf ihre Verwendbarkeit für unterschiedliche Fahrzeugmodelle und auf Dauerfestigkeit prüfen und beantragen eine Fahrzeugteile-ABE, erkennbar an der in der Felge eingegossenen KBA-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Werden Sonderfelgen mit KBA-Nummer und Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) montiert, die keinerlei Umbauten am Fahrzeug erfordern, ist auch keine Begutachtung nach § 19 (2) nötig.

Fahrwerk und Bremsanlage des Fahrzeuges müssen in diesem Fall aber dem Serienzustand entsprechen. Zusätzliche Veränderungen – durch Tieferlegen etwa – sind entweder durch Angaben im Prüfbericht oder durch Freigängigkeits- und Fahrversuche zu klären.

(Information ohne Gewähr)