Leichtmetallfelgen dürfen grundsätzlich nicht repariert werden. Eine Reparatur - also Eingriffe in das Materialgefüge sowie Wärmebehandlungen und Rückverformungen - ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.

Bei einer Beschädigung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Felge weitergefahren werden kann.

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